6 W 23/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-09, 6 W 23/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 23/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-09
Aktenzeichen: 6 W 23/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0309.6W23.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der An-tragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Aachen - 1 O 436/99 - vom 23.12.1999, durch den der Gegenstandswert für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf 20.000 DM festgesetzt worden ist, abgeändert und der Gegenstandswert auf 50.000 DM festgesetzt.
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