7 U 136/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-09, 7 U 136/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 136/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-09
Aktenzeichen: 7 U 136/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0309.7U136.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.04.1999 - 5 0 373/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 16.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch eine unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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