Oberlandesgericht Köln, 2000-03-10, 11 W 106/99

11 W 106/99Obergericht10.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 W 106/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-03-10

Aktenzeichen: 11 W 106/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0310.11W106.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29.11.1999 - 10 O 444/99 - teilweise abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird für die beabsichtigte Klage ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt P. in B. bewilligt, hinsichtlich der geltend gemachten rückständigen Nutzungen jedoch nur für einen Klagebetrag in Höhe von 3.900,00 DM.

Der weitergehende Prozeßkostenhilfeantrag und die weitergehende Beschwerde werden zurückgewiesen.

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