11 W 106/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-10, 11 W 106/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-03-10, 11 W 106/99
11 W 106/99Obergericht10.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 106/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-10
Aktenzeichen: 11 W 106/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0310.11W106.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29.11.1999 - 10 O 444/99 - teilweise abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird für die beabsichtigte Klage ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt P. in B. bewilligt, hinsichtlich der geltend gemachten rückständigen Nutzungen jedoch nur für einen Klagebetrag in Höhe von 3.900,00 DM.
Der weitergehende Prozeßkostenhilfeantrag und die weitergehende Beschwerde werden zurückgewiesen.
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