6 U 109/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-10, 6 U 109/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 109/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-10
Aktenzeichen: 6 U 109/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0310.6U109.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.06.1999 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 26/99 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklag-ten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitut zu erbringen.
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