Oberlandesgericht Köln, 2000-03-10, 6 U 152/99

6 U 152/99Obergericht10.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 152/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-10

Aktenzeichen: 6 U 152/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0310.6U152.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.08.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 195/99 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die mit diesem Urteil für den Kläger verbundene Beschwer wird auf 15.000.- DM festgesetzt.

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