Oberlandesgericht Köln, 2000-03-14, Ss 10/00 - 12 -

Ss 10/00 - 12 -Obergericht14.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 10/00 - 12 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-03-14

Aktenzeichen: Ss 10/00 - 12 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0314.SS10.00.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 25. November 1999 wird als unbegründet verworfen.

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31. August 1999 wird als unzulässig verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten beider Rechtsmittel und die dem Nebenkläger insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

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