Oberlandesgericht Köln, 2000-03-15, 13 U 134/99

13 U 134/99Obergericht15.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 134/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-15

Aktenzeichen: 13 U 134/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0315.13U134.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Juni 1999 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 137/98 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten zu 1. - 9. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 DM und die Vollstreckung durch den Beklagten zu 10. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheiten dürfen auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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