10 WF 39/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-16, 10 WF 39/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-03-16, 10 WF 39/00
10 WF 39/00Obergericht16.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 WF 39/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-16
Aktenzeichen: 10 WF 39/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0316.10WF39.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 07.02.2000 (25 F 114/99) abgeändert.
Der für die Gebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO maßgebliche Streitwert wird auf 7.500,00 DM (Ehescheidung: 6.000,00 DM, elterliche Sorge: 1.500,00 DM) festgesetzt.
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