2 Ws 146/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-17, 2 Ws 146/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-03-17, 2 Ws 146/00
2 Ws 146/00Obergericht17.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 146/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-17
Aktenzeichen: 2 Ws 146/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0317.2WS146.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
- Der angefochtene Beschluss wird unter Verwerfung der weitergehenden Beschwerde wie folgt abgeändert:
Die nach dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Aachen vom 28. September 1999 dem Verurteilten gemäß § 467 StPO aus der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen werden auf 2.424,25 DM festgesetzt.
-
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem früheren Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen haben zur Hälfte die Staatskasse und zur Hälfte der frühere Angeklagte zu tragen.
-
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 582,90 DM festgesetzt.
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