Oberlandesgericht Köln, 2000-03-17, 2 Ws 146/00

2 Ws 146/00Obergericht17.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 146/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-03-17

Aktenzeichen: 2 Ws 146/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0317.2WS146.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

  1. Der angefochtene Beschluss wird unter Verwerfung der weitergehenden Beschwerde wie folgt abgeändert:

Die nach dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Aachen vom 28. September 1999 dem Verurteilten gemäß § 467 StPO aus der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen werden auf 2.424,25 DM festgesetzt.

  1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem früheren Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen haben zur Hälfte die Staatskasse und zur Hälfte der frühere Angeklagte zu tragen.

  2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 582,90 DM festgesetzt.

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