Oberlandesgericht Köln, 2000-03-17, 6 U 161/99

6 U 161/99Obergericht17.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 161/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-17

Aktenzeichen: 6 U 161/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0317.6U161.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung des Klägers gegen das am 19.8.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 14 O 36/99 - wird zurückgewiesen. Die Klage wird auch mit dem im Berufungsverfahren erstmals gestellten Hilfsantrag abgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.) Die Beschwer des Klägers wird auf 32.655,94 DM festgesetzt.

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