Oberlandesgericht Köln, 2000-03-22, 5 U 218/99

5 U 218/99Obergericht22.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 218/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-22

Aktenzeichen: 5 U 218/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0322.5U218.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. September 1999 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 444/98 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.500,- DM abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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