Oberlandesgericht Köln, 2000-03-24, 19 U 103/99

19 U 103/99Obergericht24.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 103/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-24

Aktenzeichen: 19 U 103/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0324.19U103.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.06.1999 - 20 O 602/98 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 32.000 DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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