Oberlandesgericht Köln, 2000-03-28, 9 U 112/99

9 U 112/99Obergericht28.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 112/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-28

Aktenzeichen: 9 U 112/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0328.9U112.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Juli 1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landge-richts Köln - 24 O 162/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Klä-ger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.

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