9 U 78/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-28, 9 U 78/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 78/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-28
Aktenzeichen: 9 U 78/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0328.9U78.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.05.1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 342/98 – geändert.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aus der Wohngebäudeversicherung Nr. xxx für das Gebäude E. 19, in F., Flur y, Flurstück 233/102, aufgrund des Brandereignisses vom 28./29.11.1997 Versicherungsschutz zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen LG Marburg entstanden sind. Diese Kos-ten trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 19.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Klägerin kann Sicherheit auch durch selbst-schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder Sparkasse leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.