1 U 108/98•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-30, 1 U 108/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 108/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-30
Aktenzeichen: 1 U 108/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0330.1U108.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8. Oktober 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 411/95 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 47.630,55 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31. Januar 1996 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges trägt der Kläger 17/100, der Beklagte 83/100. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 6/100, dem Beklagten zu 94/100 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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