19 U 186/98•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-31, 19 U 186/98
Oberlandesgericht Köln, 2000-03-31, 19 U 186/98
19 U 186/98Obergericht31.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 186/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-31
Aktenzeichen: 19 U 186/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0331.19U186.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.09.1998 - 20 O 252/98 - teilweise abgeändert.
Die Leistungsklage ist dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit die Berufung nicht durch das Teilurteil vom 18.06.1999 zurückgewiesen worden ist. Zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag des Anspruchs und über die Feststellungsklage wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, bleibt dem Landgericht vorbehalten.
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