2 W 66/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-31, 2 W 66/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 66/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-31
Aktenzeichen: 2 W 66/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0331.2W66.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 22. Februar 2000 gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 27. Januar 2000
- 9 T 49/00 - wird zugelassen.
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 22. Februar 2000 wird der Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 27. Januar 2000 - 9 T 49/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 10. Januar 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Dortmund vom 27. Dezember 1999 - 260 IK 46/99 - an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen.
Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.
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