Ss 76/00 - 61 -•Oberlandesgericht Köln, 2000-04-04, Ss 76/00 - 61 -
Oberlandesgericht Köln, 2000-04-04, Ss 76/00 - 61 -
Ss 76/00 - 61 -Obergericht04.04.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 76/00 - 61 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-04-04
Aktenzeichen: Ss 76/00 - 61 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0404.SS76.00.61.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Das angefochtene Urteil wird im Schuldspruch dahingehend ergänzt, dass der Angeklagte der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c Abs. 1 Nr. 2 b) u. d), Abs. 3 StGB) schuldig ist. Im Übrigen wird die Revision zum Schuldspruch als unbegründet verworfen.
II. Im Strafausspruch wird das angefochtene Urteil mit seinen dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.
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