Oberlandesgericht Köln, 2000-04-05, 16 Wx 51/00

16 Wx 51/00Obergericht05.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 51/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-04-05

Aktenzeichen: 16 Wx 51/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0405.16WX51.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.02.2000 - 6 T 26/00 - wird zurückgewiesen.

Der Antragstellerin wird die nachgesuchte Prozesskostenhilfe für das Verfahren der weiteren Beschwerde verweigert.

Die Antragstellerin hat die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten zu tragen und dem Antragsgegner in der 3. Instanz entstandene außergerichtliche Kos-en zu erstatten.

Der Geschäftswert für die beiden Rechtsmittelinstanzen wird unter Abänderung der Wertfestsetzung des Landgerichts auf 27.700,00 DM festgesetzt.

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