16 W 6/2000•Oberlandesgericht Köln, 2000-04-07, 16 W 6/2000
Oberlandesgericht Köln, 2000-04-07, 16 W 6/2000
16 W 6/2000Obergericht07.04.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 6/2000 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-04-07
Aktenzeichen: 16 W 6/2000
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0407.16W6.2000.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 2o.12.99 - 3 O 463/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Zwangsvollstreckung aus dem Teilurteil des Handelsgerichts Turnhout vom 27.10.99 - A.R. 99/2185 - ist, soweit sie über eine Sicherungsvollstreckung hinausgeht nur gegen eine Sicherheits leistung in Höhe von 150.000 DM zulässig, die die Antragstellerin auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbringen kann. Beschwerdewert: bis 150.000 DM
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