Oberlandesgericht Köln, 2000-04-07, 16 W 6/2000

16 W 6/2000Obergericht07.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 6/2000 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-04-07

Aktenzeichen: 16 W 6/2000

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0407.16W6.2000.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 2o.12.99 - 3 O 463/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Zwangsvollstreckung aus dem Teilurteil des Handelsgerichts Turnhout vom 27.10.99 - A.R. 99/2185 - ist, soweit sie über eine Sicherungsvollstreckung hinausgeht nur gegen eine Sicherheits leistung in Höhe von 150.000 DM zulässig, die die Antragstellerin auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbringen kann. Beschwerdewert: bis 150.000 DM

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