Oberlandesgericht Köln, 2000-04-07, 16 Wx 35/00

16 Wx 35/00Obergericht07.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 35/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-04-07

Aktenzeichen: 16 Wx 35/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0407.16WX35.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.01.2000 - 29 T 216/99 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Verfahren der Erstbeschwerde entfällt.

Die Antragsgegner haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen; außergerichtliche Kosten sind auch für die dritte Instanz nicht zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000,00 DM festgesetzt.

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