16 Wx 35/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-04-07, 16 Wx 35/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-04-07, 16 Wx 35/00
16 Wx 35/00Obergericht07.04.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 35/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-04-07
Aktenzeichen: 16 Wx 35/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0407.16WX35.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.01.2000 - 29 T 216/99 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Verfahren der Erstbeschwerde entfällt.
Die Antragsgegner haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen; außergerichtliche Kosten sind auch für die dritte Instanz nicht zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000,00 DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.