Oberlandesgericht Köln, 2000-04-13, 8 U 40/99

8 U 40/99Obergericht13.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 40/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-04-13

Aktenzeichen: 8 U 40/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0413.8U40.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 25.11.1999 - 8 U 40/99 - bleibt aufrechterhalten.

Dem Kläger werden die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung aus diesem Urteil und dem Versäumnisurteil vom 25.11.1999 durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1,9 Millionen DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Parteien wird gestattet, Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu leisten.

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