Oberlandesgericht Köln, 2000-04-14, 11 U 3/98

11 U 3/98Obergericht14.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 3/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-04-14

Aktenzeichen: 11 U 3/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0414.11U3.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 21.11.1997 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 174/97 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,00 DM abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.