16 Wx 17/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-04-14, 16 Wx 17/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-04-14, 16 Wx 17/00
16 Wx 17/00Obergericht14.04.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 17/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-04-14
Aktenzeichen: 16 Wx 17/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0414.16WX17.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 21.05.1999 - 204 II 266/98 - und des Landgerichts Köln vom 14.12.1999 - 29 T 178/99 - abgeändert.
Der Beschluss zu TOP 02 der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 10.08.1998 wird für ungültig erklärt.
Die Antragsgegner zu 2 e), g), h), i), j), m) und n) werden als Gesamtschuldner verpflichtet, an die Antragsteller 540,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27.11.1998 zu zahlen.
Die Antragsgegner haben die in allen Instanzen entstandenen Gerichtskosten zu tragen; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 60.000,00 DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.