Oberlandesgericht Köln, 2000-04-14, 16 Wx 58/00

16 Wx 58/00Obergericht14.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 58/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-04-14

Aktenzeichen: 16 Wx 58/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0414.16WX58.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die weitere sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 7.3.2000 - 29 T 226/99 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000 DM festgesetzt.

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