Oberlandesgericht Köln, 2000-04-14, 19 U 75/98

19 U 75/98Obergericht14.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 75/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-04-14

Aktenzeichen: 19 U 75/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0414.19U75.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.03.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 O 82/97 - abgeändert und wie folgt neu ge-fasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 21.224,80 nebst 4 % Zinsen ab dem 09.03.1997 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges rewaco Trike, Fahrgestell-Nr............, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Zug-um-Zug-Leistung in Annahmever-zug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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