25 U 6/96•Oberlandesgericht Köln, 2000-04-14, 25 U 6/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 U 6/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-04-14
Aktenzeichen: 25 U 6/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0414.25U6.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 06.12.1995 verkündete Urteil der 23. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 23 0 397/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 65.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Parteien bleibt vorbehalten, eine zu erbringende Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer bundesdeutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu leisten.
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