17 W 116/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-03, 17 W 116/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-05-03, 17 W 116/00
17 W 116/00Obergericht03.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 116/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-03
Aktenzeichen: 17 W 116/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0503.17W116.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen wird der angefochtene Beschluss teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die von der Beklagten nach dem am 3. August 1999 vor dem Landgericht Köln zustande gekommenen Prozessvergleich an die Klägerin zu erstattenden Korrespondenzanwaltskosten werden auf 325,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16. November 1999 festgesetzt. Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Klägerin vom 15. November 1999 wird zurückgewiesen.
Die nach einem Streitwert von 345,83 DM angefallene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Von den sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 69/100 und die Beklagte 31/100.
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