2 ARs 92/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-03, 2 ARs 92/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-05-03, 2 ARs 92/00
2 ARs 92/00Obergericht03.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 ARs 92/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-03
Aktenzeichen: 2 ARs 92/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0503.2ARS92.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Dem Pflichtverteidiger wird eine Pauschvergütung in Höhe des Betrages der Regelgebühren zuzüglich 18.000,00 DM (in Worten: achtzehntausend deutsche Mark) bewilligt.
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