2 W 79/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-03, 2 W 79/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 79/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-03
Aktenzeichen: 2 W 79/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0503.2W79.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Schuldners vom 12. April 2000 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 8. März 2000 - 2 T 12/00 - und der Frist für den Antrag auf Zulassung dieses Rechtsmittels wird abgelehnt.
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 8. März 2000 und der Antrag auf ihre Zulassung werden als un-zulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.