6 W 61/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-05, 6 W 61/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 61/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-05
Aktenzeichen: 6 W 61/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0505.6W61.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Landgerichts Köln - 31 O 886/98 - vom 18.8. 1999, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Schuldner wird wegen einer Zuwiderhandlung gegen das durch die einstweilige Verfügung der Kammer vom 5.11.1998 - 31 O 886/98 - ausgesprochene Unterlas-sungsgebot zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 7.500 DM, ersatzweise für den Fall, dass dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für jeweils 2.500 DM zu einem Tag Ordnungshaft verurteilt.
2.) Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. 3.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat der Schuldner zu tragen.
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