9 U 127/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-09, 9 U 127/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 127/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-09
Aktenzeichen: 9 U 127/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0509.9U127.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Mai 1999 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 337/98 - abgeändert und neu gefaßt:
Der auf Zahlung gerichtete Klageantrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Sache wird zur weiteren Verhandlung an das Landgericht Aachen zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden haben wird.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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