Oberlandesgericht Köln, 2000-05-09, 9 U 127/99

9 U 127/99Obergericht09.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 127/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-09

Aktenzeichen: 9 U 127/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0509.9U127.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Mai 1999 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 337/98 - abgeändert und neu gefaßt:

Der auf Zahlung gerichtete Klageantrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Sache wird zur weiteren Verhandlung an das Landgericht Aachen zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden haben wird.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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