9 U 2/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-09, 9 U 2/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 2/99 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-09
Aktenzeichen: 9 U 2/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0509.9U2.99.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 25.09.1998 - 9 0 175/98 - abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.656,15 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.10.1997 zu zahlen. Bezüglich des insoweit weitergehend geltend gemachten Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.
Im übrigen ist die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt.
Eine Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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