Oberlandesgericht Köln, 2000-05-09, 9 U 66/99

9 U 66/99Obergericht09.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 66/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-09

Aktenzeichen: 9 U 66/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0509.9U66.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.03.1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 293/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

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