2 Zs 1330/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-16, 2 Zs 1330/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-05-16, 2 Zs 1330/99
2 Zs 1330/99Obergericht16.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Zs 1330/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-16
Aktenzeichen: 2 Zs 1330/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0516.2ZS1330.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Antrag wird als unbegründet verworfen.
Die durch das Verfahren über den Antrag veranlassten Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.
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