Oberlandesgericht Köln, 2000-05-16, 2 Zs 1330/99

2 Zs 1330/99Obergericht16.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Zs 1330/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-05-16

Aktenzeichen: 2 Zs 1330/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0516.2ZS1330.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Antrag wird als unbegründet verworfen.

Die durch das Verfahren über den Antrag veranlassten Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.

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