Oberlandesgericht Köln, 2000-05-16, 9 U 139/99

9 U 139/99Obergericht16.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 139/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-16

Aktenzeichen: 9 U 139/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0516.9U139.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.07.1999 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 83 O 23/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen dürfen auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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