Oberlandesgericht Köln, 2000-05-17, 16 Wx 76/2ooo

16 Wx 76/2oooObergericht17.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 76/2ooo — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-05-17

Aktenzeichen: 16 Wx 76/2ooo

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0517.16WX76.2OOO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.4.2000 - 29 T 332/99 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens haben die Beteiligte zu zu 1) und 2) zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Rechtsbeschwerdewert: 10.000 DM.

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