17 U 123/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-17, 17 U 123/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-05-17, 17 U 123/99
17 U 123/99Obergericht17.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 123/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-17
Aktenzeichen: 17 U 123/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0517.17U123.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.09.1999 verkündete Teilurteil des Landgerichts Köln - 7 O 251/97 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gegenstandswert für die Berufung: 800,- DM
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