17 W 152/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-17, 17 W 152/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-05-17, 17 W 152/00
17 W 152/00Obergericht17.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 152/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-17
Aktenzeichen: 17 W 152/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0517.17W152.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf das als sofortige Beschwerde zu behandelnde Rechtsmittel der Beklagten vom 20.03.2000 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Bonn vom 16.03.2000 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 12.04.2000 - AZ.: jeweils 18 O 257/00 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Vergleichs vor dem Landgericht Bonn vom 29.10.1999 sind von der Beklagten an Kosten 2.490,40 DM nebst 4% Zinsen seit dem 24.01.2000 an die Klägerin zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Gegenstandswert für die Beschwerde: 1.047,90 DM
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