26 U 50/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-17, 26 U 50/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 50/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-17
Aktenzeichen: 26 U 50/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0517.26U50.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.10.1999 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 13 0 46/99 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 5.000,-- DM, die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 750,-- DM abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.
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