12 U 126/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-18, 12 U 126/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-05-18, 12 U 126/99
12 U 126/99Obergericht18.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 126/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-18
Aktenzeichen: 12 U 126/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0518.12U126.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senates vom 09.12.1999 - 12 U 126/99 - wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Es bleibt nachgelassen, die Sicherheit auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank zu erbringen.
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