Oberlandesgericht Köln, 2000-05-19, 2 W 81/00

2 W 81/00Obergericht19.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 81/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-05-19

Aktenzeichen: 2 W 81/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0519.2W81.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 27. März 2000 gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 21. Februar 2000

  • 9 T 153/00 - wird nicht zugelassen.

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 27. März 2000 gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 21. Februar 2000

  • 9 T 153/00 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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