12 W 7/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-22, 12 W 7/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 W 7/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-22
Aktenzeichen: 12 W 7/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0522.12W7.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
wird auf die Beschwerde des Antragstellers der Beschluß des Landgerichts Köln vom 05.01.2000 ( AZ.: 23 OH 8/98 ) teilweise abgeändert und der Gegenstandswert für das Beweissicherungsverfahren auf 30.000,--DM festgesetzt.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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