Oberlandesgericht Köln, 2000-05-23, 22 U 218/99

22 U 218/99Obergericht23.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 218/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-23

Aktenzeichen: 22 U 218/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0523.22U218.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.8.1999 - 7 0 564/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von je 12.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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