Oberlandesgericht Köln, 2000-05-24, 2 W 108/00

2 W 108/00Obergericht24.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 108/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-05-24

Aktenzeichen: 2 W 108/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0524.2W108.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 25. Ap-ril 2000 gegen den Beschluß der 25. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf vom 4. April 2000 - 25 T 323/00 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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