Oberlandesgericht Köln, 2000-05-24, 2 W 76/00

2 W 76/00Obergericht24.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 76/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-05-24

Aktenzeichen: 2 W 76/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0524.2W76.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 28. März 2000 gegen den Beschluß der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 1. März 2000

  • 7 T 778/99 - wird zugelassen.

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 28. März 2000 gegen den Beschluß der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 1. März 2000

  • 7 T 778/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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