6 W 21/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-25, 6 W 21/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 21/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-25
Aktenzeichen: 6 W 21/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0525.6W21.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 20.01.2000 - 81 O 213/99 SH I - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Schuldnerin wird wegen Zuwiderhandlung gegen das durch die einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.10.1999 - 31 O 1035/99 - ausgesprochene Un-terlassungsgebot zu einem Ordnungsgeld in Höhe von
200.000,00 DM
verurteilt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Schuldnerin zu tragen.
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