Oberlandesgericht Köln, 2000-05-25, 6 W 21/00

6 W 21/00Obergericht25.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 21/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-05-25

Aktenzeichen: 6 W 21/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0525.6W21.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 20.01.2000 - 81 O 213/99 SH I - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Schuldnerin wird wegen Zuwiderhandlung gegen das durch die einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.10.1999 - 31 O 1035/99 - ausgesprochene Un-terlassungsgebot zu einem Ordnungsgeld in Höhe von

200.000,00 DM

verurteilt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Schuldnerin zu tragen.

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