Oberlandesgericht Köln, 2000-05-26, 6 U 7/00

6 U 7/00Obergericht26.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 7/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-26

Aktenzeichen: 6 U 7/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0526.6U7.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 3.12.1999 verkündete Zwischenurteil des Landgerichts Köln - 90 O 220/98 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.) Die Beschwer der Beklagten wird auf 15.000 DM festgesetzt.

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