15 U 138/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-30, 15 U 138/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-05-30, 15 U 138/99
15 U 138/99Obergericht30.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 138/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-30
Aktenzeichen: 15 U 138/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0530.15U138.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.07.1999 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 89 O 5/97 - dahingehend abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der Teilklage über DM 35.111,52 im übrigen verurteilt wird, an den Kläger DM 29.431,22 nebst 5% Zinsen seit dem 1.12.1996 zu zahlen.
Die Widerklage über DM 10.000 wird abgewiesen.
Das Scheck-Vorbehaltsurteil des Landgerichts Köln vom 16.5.1997 - 89 O 5/97 - wird aufgehoben.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 16%, die Beklagte 84%.
Die Kostenentscheidung erster Instanz bleibt der Schlussentscheidung des Landgerichts vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.