Oberlandesgericht Köln, 2000-05-30, 15 U 138/99

15 U 138/99Obergericht30.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 138/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-30

Aktenzeichen: 15 U 138/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0530.15U138.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.07.1999 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 89 O 5/97 - dahingehend abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der Teilklage über DM 35.111,52 im übrigen verurteilt wird, an den Kläger DM 29.431,22 nebst 5% Zinsen seit dem 1.12.1996 zu zahlen.

Die Widerklage über DM 10.000 wird abgewiesen.

Das Scheck-Vorbehaltsurteil des Landgerichts Köln vom 16.5.1997 - 89 O 5/97 - wird aufgehoben.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 16%, die Beklagte 84%.

Die Kostenentscheidung erster Instanz bleibt der Schlussentscheidung des Landgerichts vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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