Oberlandesgericht Köln, 2000-05-31, 2 W 90/00

2 W 90/00Obergericht31.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 90/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-05-31

Aktenzeichen: 2 W 90/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0531.2W90.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 24. Februar 2000 gegen den Beschluß der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27. Januar 2000 - 32 T 191/99 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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